
Beim Neubau eines Hauses oder einer Wohnung bietet sich die Chance, die Wohnbereiche von vorneherein barrierefrei zu entwerfen bzw. alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sie ohne viel Aufwand barrierefrei umgestaltet werden können.
Bereits bei der Grundrissplanung
sollte man auf verwinkelte
Räume verzichten und
lieber großzügige Flächen
mit viel Bewegungsspielraum
planen. Ein Rollstuhl
hat üblicherweise eine
Breite von 70 cm. Deshalb
sind für Durchgänge in
andere Räume oder Nischen
mindestens 90 cm Breite
vorzusehen. Freie Flächen,
die bequeme Wendemöglichkeiten
für einen Rollstuhl
bieten, sollten etwa 150 cm
breit und 150 cm tief sein. Diese Mindestmaße sind u. a. für die
Gestaltung öffentlicher Räume vorgeschrieben.
Bei der Küchen- und Badezimmerplanung muss bei allen Einbauelementen
wie z. B. Spül-, Waschbecken und Arbeitsplatte
darauf geachtet werden, dass sie auch im Sitzen bequem genutzt
werden können, also dass sie eine geeignete Höhe haben
bzw. höhenverstellbar sind. Ein rollstuhlbefahrbarer Duschplatz
mit bodengleicher Duschwanne, ggf. Duschsitz und Haltegriffe
neben Wanne und Toilette lassen sich beim Neubau im Bad
meist problemlos realisieren. Außerdem ist es ratsam, die Badezimmer-
und WC-Türen nach außen aufgehen zu lassen und
sicherzustellen, dass sie im Notfall auch von außen entriegelt
werden können.
Soll ein Haus oder eine Wohnung mehrgeschossig gebaut
werden, so gilt der Treppenplanung besondere Aufmerksamkeit.
Eine breite Treppe mit Blockstufen, gerader Treppenführung und
beidseitigen Handläufen ist die sicherste und bequemste Variante.
Wendeltreppen sind weniger geeignet, da die einzelnen
Stufen an einer Seite keilförmig zulaufen und an der schmalen
Seite keine volle Auftrittsfläche ermöglichen. Allerdings kann für
nahezu jede Treppenform im Bedarfsfall ein Treppenliftsystem
nachgerüstet werden.
Noch moderner lässt sich der Weg ins nächste Stockwerk mit einem Personenaufzug zurücklegen. Für Privathäuser bestens dafür geeignet sind spezielle maschinenraumlose Personenaufzüge, die nur wenig Platz in Anspruch nehmen. Auch solche Aufzugsanlagen können nachträglich in eine bestehende Immobilie eingebaut oder außen angebaut werden, Wenn man jedoch die Möglichkeit hat, bietet es sich an, beim Neubau einen entsprechenden Schacht gleich mit einzuplanen.
Barrierefreier Zugang zum Haus: keine Stufen, ggf. Rampe.
Die Rampe darf nicht zu steil sein und muss am oberen und
unteren Ende eine ausreichend große ebene Fläche aufweisen
(150 cm breit, 150 cm tief)
In allen Räumen:
BGV Info Gesundheit e.V. • Heilsbachstr. 32 • 53123 Bonn • E-Mail: info(at)bgv-info-gesundheit.de